Bundestagsvizepräsident Ramelow fordert Amnestie für PKK-Aktivisten

RastinewsDer Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Bodo Ramelow, hat mit Verweis auf den in der Türkei laufenden neuen Friedensprozess eine umfassende Amnestieregelung für kurdische Aktivisten gefordert, die in Deutschland wegen PKK-naher Straftaten verurteilt wurden.
Wie DW Türkçe berichtet, äußerte sich der Linken-Politiker Ramelow gegenüber der Rheinischen Post zu dem der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) vorgelegten Rahmengesetz.
„Das in Ankara ins Parlament eingebrachte Rahmengesetz ebnet den Weg für Frieden und ist eine Antwort auf die freiwillige Selbstauflösung der PKK im vergangenen Jahr“, sagte Ramelow.
Die Bundesregierung müsse den in der Türkei eingeschlagenen Kurs diplomatisch unterstützen, erklärte Ramelow und forderte zugleich einen vergleichbaren rechtlichen Schritt in Deutschland.
„Die Bundesregierung sollte den eingeschlagenen Weg diplomatisch unterstützen und darüber hinaus, wie in der Türkei vorgesehen, auch in Deutschland umfassende und zügige Amnestieregelungen für kurdische Aktivisten umsetzen“, sagte Ramelow. Ein solcher Schritt wäre „eine konkrete Unterstützung für den Frieden in der Region sowie für die Rechte und Interessen der Kurden“.
Ramelow äußerte sich zudem erfreut darüber, dass die türkische Regierung bereit sei, konkrete Schritte in Richtung Frieden mit den Kurden zu unternehmen, und betonte die Bedeutung des Prozesses für einen demokratischen Wandel und die Beendigung der von Konflikten geprägten Vergangenheit.
Rahmengesetz vom Justizausschuss gebilligt
Wie DW berichtet, hat der Justizausschuss der TBMM den aus zwölf Artikeln bestehenden Gesetzentwurf gebilligt, der die Aussetzung von Strafen sowie Bestimmungen zur bedingten Entlassung für PKK-Mitglieder vorsieht. Der Entwurf soll in der kommenden Woche im Plenum behandelt werden.
Die Regelung sieht vor, dass bei bestimmten Terrordelikten Ermittlungen, Strafverfolgung und der Vollzug von Strafen ausgesetzt werden können – vorausgesetzt, die Sicherheitsbehörden stellen fest, dass die PKK ihre faktische Existenz beendet und ihre Waffen abgegeben hat.
Ausgenommen von der Regelung sind der Straftatbestand „vorsätzliche Tötung“ sowie vor dem 1. Juni 2005 begangene Straftaten, die mit lebenslanger oder erschwerter lebenslanger Haft geahndet werden. Aufgrund dieser Bestimmungen könne PKK-Anführer Abdullah Öcalan von dem Gesetz nicht profitieren, heißt es.
Nach Öcalans Aufruf vom 27. Februar 2025 zur Niederlegung der Waffen und zur Selbstauflösung hatte die PKK im Mai 2025 das Ende ihrer organisatorischen Existenz erklärt.
Die PKK wird neben der Türkei auch von der Europäischen Union und den USA als Terrororganisation eingestuft; ihre Aktivitäten sind in Deutschland seit 1993 verboten.
Quelle: DW Türkçe
