Weltrat der Journalisten: Aller Journalisten, die ihren Beruf trotz jeder Schwierigkeit mit Würde ausüben

RastinewsDer Vorstand des Weltrats der Journalisten (KGK), der in 88 Ländern und 81 Provinzen Vertreter hat, hat mit den Entwicklungen im Bereich Journalismus und Medien sowie den in der Öffentlichkeit geführten Debatten, die im Zusammenhang mit den in den vergangenen Tagen von den Justizorganen des Staates geführten gerichtlichen Ermittlungen entstanden sind, erneut die Themen Berufsausübung des Journalismus, kommerzielle Interessenbeziehungen und die Verwendung beruflicher Titel auf die Tagesordnung gebracht. In seiner Erklärung führte der KGK aus: „Wir stehen an der Seite aller Journalisten, die trotz jeder Schwierigkeit und jedes wirtschaftlichen Drucks, ohne von den universellen berufsethischen Grundsätzen der Presse abzuweichen, ihren Beruf mit Würde ausüben.“
„Als Weltrat der Journalisten (KGK) betrachten wir es in dieser Phase, in der die ethischen Werte des Journalismus missachtet werden, angesichts unserer Verantwortung, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit unseres Berufsstandes sowie das Recht der Öffentlichkeit auf zutreffende Information zu schützen, einmal mehr als institutionelle Pflicht, an die folgenden Grundprinzipien zu erinnern“ – mit dieser Betonung wurden in der schriftlichen Erklärung folgende Aussagen getroffen:
1) Interessenkonflikt und Grenzen kommerzieller Tätigkeit
Journalismus ist ein angesehener Beruf, der dem öffentlichen Interesse dient und vor allem auf einem hohen Maß an Vertrauen zwischen ‚Nachrichtenquellen und Journalisten' sowie zwischen ‚Journalisten und der Öffentlichkeit, also Lesern und Zuschauern' beruht. Der wichtigste der Faktoren, die im Zentrum dieses hohen Vertrauens stehen, ist das Prinzip: ‚Journalismus ist der Beruf der Distanz. Der Journalist schafft dieses hohe Vertrauen, indem er sowohl zu den Nachrichtenquellen als auch zur Öffentlichkeit Abstand hält.'
Ancak son dönemde, In letzter Zeit jedoch wirft die Tatsache, dass manche Personen, die in den führenden Journalismusmedien unseres Landes angeblich ‚Journalismus' betreiben, außerhalb des Medienbereichs kommerzielle Partnerschaften, Unternehmensleitungen oder Kapitalbeziehungen unterhalten, einen Schatten auf ‚die Unparteilichkeit der Nachricht' und ‚die Würde und Unabhängigkeit unseres Berufsstandes'. Journalistische Tätigkeit und kommerzielle Interessen dürfen unter keinen Umständen und in keiner Phase miteinander vermengt werden.
2) Schutz des Berufstitels und Fachkompetenz
Rechtmäßig erworbene Erfolge und harte Arbeit im gesellschaftlichen Bereich, im Sport, in der Kunst oder im Handel sind zweifellos respektabel. Allein auf dem Bildschirm oder in digitalen Medien als Kommentator, Moderator oder Showmaster aufzutreten, macht eine Person jedoch nicht unmittelbar zum ‚Journalisten'. Journalismus ist ein eigenständiges Fachgebiet, das eine spezifische Berufsausbildung, Erfahrung, langjährige Feldarbeit, universelle ethische Grundsätze und ein hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung erfordert.
An dieser Stelle müssen die Tätigkeiten ‚Journalismus' und ‚Sprecherschaft' voneinander unterschieden werden. Ein Journalist recherchiert Themen von öffentlichem Interesse und informiert nach Abschluss der Recherche die Öffentlichkeit. In letzter Zeit ist zu beobachten, dass manche Personen unter dem Deckmantel ‚journalistischer' Tätigkeit im Rahmen von ‚kommerziellen Interessen' und ‚Amts- bzw. Positionsinhaberschaft' anstelle von Journalismus die Sprecherfunktion für bestimmte Personen, Gruppen oder Formationen übernehmen. Dieser Ansatz ist im Sinne der Berufsehre und -ethik ein ‚inakzeptabler' Zustand.
Die betreffende Tätigkeit hat weder aus der Nähe noch aus der Ferne etwas mit Journalismus zu tun und sollte vielmehr als ‚Öffentlichkeitsarbeit' innerhalb des Medienbereichs eingeordnet werden.
3) Warnung vor der Instrumentalisierung des Titels
Der Versuch, den Titel des Journalisten mit Begriffen wie Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Lobbyarbeit, politischer Zweck oder Handelstätigkeit zu vermengen, führt zu einer beruflichen Erosion. Die eigentliche Aufgabe des Berufs besteht darin, unabhängig von allen Interessenschwerpunkten ausschließlich die Wahrheit an die Öffentlichkeit zu vermitteln. Der Journalist ist verpflichtet, zwischen der von ihm produzierten Nachricht und seiner eigenen kommerziellen Agenda nicht den geringsten Zweifel entstehen zu lassen.
Der Journalist sollte zudem nicht an der Seite der herrschenden Mächte, sondern an der Seite der Geschädigten und der im Recht Befindlichen stehen und so dazu beitragen, dass Gerechtigkeit, Recht und die Wahrung von Rechten – Themen, die die Öffentlichkeit unmittelbar betreffen – gewährleistet werden. Dies ist eines der Grundprinzipien unseres Berufsstandes.
Als Weltrat der Journalisten (KGK) stehen wir an der Seite aller Journalisten, die trotz jeder Schwierigkeit und jedes wirtschaftlichen Drucks, ohne von den universellen berufsethischen Grundsätzen der Presse abzuweichen, ihren Beruf mit Würde ausüben. Unser Rat wird Entwicklungen, die auf eine Verletzung dieser Prinzipien hindeuten, weiterhin aufmerksam verfolgen und von seinen Mitgliedern volle Einhaltung der beruflichen Ethikregeln erwarten. Wir geben der Öffentlichkeit respektvoll bekannt, dass wir unsere prinzipientreue Haltung gegenüber jedem Versuch, der dem Ansehen unseres Berufsstandes schadet und ihn zu einem Deckmantel für kommerzielle Zwecke macht, entschlossen aufrechterhalten werden.
