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Uçum: „Auch der EMRK-Berichterstatter Amor soll sich mäßigen“

Der Chefberater des türkischen Staatspräsidenten, Mehmet Uçum, reagierte auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Freilassung von Osman Kavala

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Uçum: „Auch der EMRK-Berichterstatter Amor soll sich mäßigen“

RastinewsMehmet Uçum, Chefberater des türkischen Staatspräsidenten, reagierte auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Freilassung von Osman Kavala und erklärte, die Türkei könne ihre Mitgliedschaft in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) überdenken.

Die Große Kammer des EGMR hatte in der zweiten Beschwerde des seit 2017 inhaftierten Osman Kavala eine Rechtsverletzung festgestellt und erklärt, Kavala müsse umgehend freigelassen werden; zudem müsse die Türkei eine Entschädigung zahlen.

In einer Stellungnahme unter dem Titel „Auch der EGMR und Amor sollen sich mäßigen“ richtete Uçum seine Kritik gegen das Urteil des Gerichts sowie gegen die Bewertungen des Türkei-Berichterstatters des Europäischen Parlaments, Nacho Sánchez Amor.

Uçum bestritt, dass der EGMR eine den nationalen Gerichten übergeordnete hierarchische Justizinstanz sei, und erklärte: „EGMR-Urteile sind in der Sache in keiner Phase absolut bindend.“ Er vertrat die Auffassung, die nationale Justiz sei maßgeblich, während internationale Regelungen und Urteile nachrangig seien, und betonte, EGMR-Urteile könnten Gerichtsentscheidungen nicht unmittelbar aufheben.

Die Äußerungen Sánchez Amors bezeichnete Uçum als „unverschämt und haltlos“ und erklärte: „Niemand kann sich gegenüber dem Justizminister der Republik Türkei respektlos äußern. Es steht niemandem zu, die Unabhängigkeit der türkischen Justiz infrage zu stellen.“

Zum Schluss seiner Erklärung stellte Uçum die EMRK-Mitgliedschaft der Türkei sowie das Recht auf Individualbeschwerde beim EGMR zur Debatte und sagte: „Je mehr der EGMR politische Projekturteile fällt, desto weniger Bedeutung hat er für die Türkei. Die Türkei sieht sich gezwungen, ihre EMRK-Mitgliedschaft und die Möglichkeit der Individualbeschwerde beim EGMR zu überdenken.“

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