Newroz-Mord in Deutschland: Lebenslange Haft rechtskräftig

RastinewsIn der deutschen Stadt Parsberg ist die lebenslange Freiheitsstrafe für einen Mann rechtskräftig geworden, der bei der Newroz-Feier 2025 seinen Cousin erstochen hatte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Tat eine bis zu 20 Jahre zurückreichende Auseinandersetzung zugrunde lag und dass sie aus „Rache“ und zur „Wiederherstellung der Familienehre“ begangen wurde.
Das Gerichtsverfahren um die Tat, die sich am 23. März 2025 bei der Newroz-Feier in der bayerischen Stadt Parsberg ereignet hatte, ist damit abgeschlossen.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den Angeklagten am 12. Februar 2026 wegen der Tötung seines Cousins zu lebenslanger Haft verurteilt. Die dagegen eingelegte Revision wies der Bundesgerichtshof zurück, womit das Urteil rechtskräftig ist.
Angriff auf den Cousin inmitten der Newroz-Menge
Laut Gerichtsunterlagen ereignete sich die Tat bei einer Newroz-Feier, an der rund tausend Menschen teilnahmen.
Der Angeklagte erkannte seinen 39 Jahre alten Cousin in der Menge, näherte sich ihm von hinten und stach mit einem Messer auf ihn ein. Der Mann erlitt eine schwere Verletzung am Herzen und starb noch am Tatort.
Wie sich herausstellte, reicht die Vorgeschichte der Tat rund 20 Jahre zurück – bis nach Syrien.
Die Schwester des Angeklagten war mit dem späteren Opfer verheiratet gewesen und 2005 in Syrien ums Leben gekommen. Der Angeklagte machte seinen Cousin für ihren Tod verantwortlich.
Nach Überzeugung des Gerichts tötete der Angeklagte seinen Cousin Jahre später, um den Tod seiner Schwester zu rächen und in seinem Verständnis die „Familienehre wiederherzustellen“.
Gericht: Tat aus niederen Beweggründen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth wertete die Tat als Mord, begangen unter Ausnutzung der Wehrlosigkeit des Opfers und aus „niedrigen Beweggründen“.
Zudem stellte das Gericht eine „besondere Schwere der Schuld“ fest. Diese Feststellung erschwert die vorzeitige Haftentlassung, die in Deutschland bei lebenslangen Freiheitsstrafen regulär nach 15 Jahren möglich ist.
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs prüfte die Akte und stellte fest, dass das Urteil der Vorinstanz keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweise; die Revision wurde entsprechend verworfen.
Täter und Opfer stammen laut Angaben aus Rojava
Nach Angaben, die Rûdaw vom Gericht erhielt, wurden sowohl der Angeklagte als auch sein getöteter Cousin in Rojava geboren.
Einer der Organisatoren der Newroz-Feier 2025 in Parsberg sagte Rûdaw, Informationen aus dem Umfeld zufolge stammten die beiden Cousins aus der Stadt Kobanê in Rojava.
Der Organisator, der anonym bleiben wollte, erklärte zudem, die Stadtverwaltung von Parsberg habe nach der Tat aus Sicherheitsgründen für 2026 keine Genehmigung für eine Newroz-Feier erteilt.
In den öffentlich zugänglichen Unterlagen der Stadtverwaltung findet sich hierzu jedoch keine unmittelbare Erklärung. Der Zusammenhang zwischen der verweigerten Genehmigung und der Tat stützt sich derzeit ausschließlich auf die Aussage des Organisators.
