Deutschland weitet Befugnisse der Geheimdienste aus
Die Bundesregierung will die Geheimdienste mit mehr Befugnissen ausstatten, um auf die veränderten Bedrohungen der Zeit reagieren zu können – von bewaffneten Drohnen über Cyberangriffe auf Energieanlagen bis hin zu Spionage gegen Unternehmen der Rüstungsindustrie.

RastinewsDie Bundesregierung in Deutschland hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Geheimdiensten mehr Befugnisse einräumt, damit diese auf die sich wandelnden Bedrohungen der Zeit – etwa bewaffnete Drohnen, Cyberangriffe auf Energieanlagen oder Spionageaktivitäten gegen Unternehmen der Rüstungsindustrie – mit abschreckenden Maßnahmen reagieren können.
Im Folgenden die Details zu dem Vorhaben, mit dem die Regierung vor allem aktiv gegen Bedrohungen aus dem Ausland vorgehen will:
Was will die Regierung erreichen?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sagte der Bild-Zeitung: „Wir machen aus unseren Nachrichtendiensten echte Geheimdienste.“ Weiter erklärte Dobrindt: „Wir müssen jetzt schnell handeln, um mit den Diensten, mit denen wir weltweit zusammenarbeiten, konkurrenzfähig zu werden und auf Augenhöhe zu sein. Um modernem Staatsterrorismus und extremistischen Gruppen wirksamer entgegentreten zu können, brauchen wir operative Fähigkeiten und aktive Befugnisse.“
Für Marc Henrichmann, den Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) im Bundestag, muss nach dem „epochalen Wandel“ im militärischen Bereich nun ein ähnlicher Umbruch bei den Geheimdiensten folgen.
Henrichmann sagte der Nachrichtenagentur AFP, Deutschland befinde sich „mitten in einem hybriden Konflikt mit Russland und anderen Akteuren“. Die Regierung müsse die Geheimdienste deshalb „zeitgemäß“ aufstellen, damit diese Gefahren frühzeitig erkennen und abwehren könnten.
Welche neuen Befugnisse erhalten die Dienste?
Bislang haben sich Deutschlands Geheimdienste überwiegend auf die Beschaffung von Informationen beschränkt. Künftig sollen sie – wie die Dienste anderer Länder – auch über „operative“ Befugnisse verfügen, um Gefahren abzuwehren. Besonders hervorgehoben wird dabei die Möglichkeit, bei Cyberangriffen die IT-Systeme, von denen der Angriff ausgeht, unschädlich zu machen.
Zudem soll der Bundesnachrichtendienst (BND), Deutschlands Auslandsgeheimdienst, im Konflikt- oder Verteidigungsfall sowie in besonderen Bedrohungslagen künftig auch im Ausland Sabotageakte durchführen können.
Generell sollen der BND und das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Inlandsgeheimdienst, künftig auch Cyberangriffe zur Manipulation oder Löschung von Daten durchführen dürfen. So könnten etwa Bauanleitungen und Anleitungen für Waffen unbrauchbar gemacht werden.
Darf der BND im Ausland auch Gewalt gegen Personen anwenden?
Grundsätzlich nein. Selbst in einer bestimmten Bedrohungslage dürfen die nach Paragraf 51 des BND-Gesetzes vorgesehenen „erweiterten nachrichtendienstlichen Maßnahmen“ nicht gegen „Leib und Leben von Personen“ als Ziel gerichtet sein. Insofern bleibt der BND weit von den Befugnissen des US-Geheimdienstes CIA, des israelischen Mossad oder des französischen DGSE entfernt.
Neu an der Reform ist jedoch: BND-Mitarbeiter benötigen künftig – ebenso wie Angehörige der Bundeswehr oder Bundespolizisten – keine gesonderte Genehmigung mehr, um Waffen ins Ausland mitzuführen. Dazu wird das Kriegswaffenkontrollgesetz geändert. Dabei geht es vor allem um die eigene Sicherheit der Einsatzkräfte.
Was ist bei der Datenerhebung geplant?
Sowohl die Befugnisse des BND als auch die des Verfassungsschutzes zur Erhebung und Auswertung von Daten werden im neuen Gesetz erweitert. Dazu zählen die Auswertung großer Datenmengen mithilfe künstlicher Intelligenz sowie der Abgleich biometrischer Daten mit dem Internet. Die Speicherfristen für Daten werden teilweise verlängert.
In dem mehr als 730 Seiten umfassenden Gesetzespaket werden zudem die Befugnisse für umstrittene Maßnahmen wie Online-Durchsuchung, Wohnraumüberwachung und die Erstellung von Bewegungsprofilen in zahlreichen Details neu geregelt.
Was ändert sich bei der Kontrolle der Geheimdienste?
Die Kontrolle der Geheimdienste wird künftig in einer gerichtsähnlichen Instanz gebündelt: dem Unabhängigen Kontrollrat.
Dieses Gremium war 2022 auf Grundlage eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Überwachung der technischen Aufklärung des BND eingerichtet worden und erhält im Zuge der Reform umfassendere Kontrollrechte gegenüber BND und Verfassungsschutz.
Die Kontrollbefugnisse des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages über die Geheimdienste bleiben davon unberührt.
Eine Person verfolgt in einem abgedunkelten Raum über zahlreiche Bildschirme die Aufnahmen von Überwachungskameras.
Warum übt die Datenschutzbeauftragte Kritik?
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, kritisiert, dass mit der Reform die datenschutzrechtliche Kontrolle ihrer Behörde über den BND endet. Betroffene könnten dadurch künftig nur noch sehr eingeschränkt erfahren, wie die Geheimdienste Daten über sie verarbeiten.
Specht-Riemenschneider hält es zudem für problematisch, dass Verfassungsschutz und BND künftig auf im öffentlichen Raum installierte Videoüberwachungssysteme von Behörden und privaten Betreibern zugreifen können sollen. Auch die zeitlich unbegrenzte Speicherung personenbezogener Daten sei verfassungswidrig, so die Beauftragte.
Gibt es weitere Kritik?
Nach Ansicht der oppositionellen Grünen und der Linkspartei verletzt das neue Gesetz das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei.
Dieses Prinzip gilt als Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus, als die Geheime Staatspolizei (Gestapo) mit weitreichenden Befugnissen erbarmungslos gegen politische Gegner, Juden und andere Gruppen vorging.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) warnt vor einer „massiv wachsenden Macht der Geheimdienste“.
GFF-Vertreter Kai Dittmann sagte der Rheinischen Post, die Regierung verschaffe BND und Verfassungsschutz mit „einem ausgeweiteten Einsatz von Spionagesoftware, kaum abgesicherten KI-Analysen, dem Zugriff auf private Videokameras und sogar Hackback-Befugnissen“ die Möglichkeit, „tief in Grundrechte einzugreifen“.
Der Gesetzentwurf sei „in weiten Teilen verfassungswidrig“ und müsse grundlegend überarbeitet werden, so Dittmann.
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