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Hochschulrat verweigerte Diplomanerkennung, zeigte Doktorarbeit bei Staatsanwaltschaft an

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Hochschulrat verweigerte Diplomanerkennung, zeigte Doktorarbeit bei Staatsanwaltschaft an

RastinewsGegen die in den USA lebende Soziologin Güllistan Yarkın, deren Antrag auf Anerkennung ihres Doktordiploms in der Türkei wegen einer Dissertation über Rassismus gegen Kurden abgelehnt wurde, ist auf Anzeige des Interuniversitären Rats (ÜAK) Anklage nach Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuchs (TCK) erhoben worden.

Vorwurf der „Propaganda für eine Terororganisation“

Der ÜAK lehnte den 2018 gestellten Anerkennungsantrag im Jahr 2020 ab und behauptete, die Dissertation – die sich mit Rassismus gegenüber kurdischen Arbeitern in Zeytinburnu befasst – legitimiere PKK-Aktivitäten und betreibe „Propaganda für eine Terororganisation“. Der Rat argumentierte, bestimmte Formulierungen in der Arbeit könnten den in Artikel 301 TCK geregelten Straftatbestand der „Herabwürdigung der türkischen Nation“ erfüllen. Auch die in der Dissertation verwendete Formulierung „AKP-Regierung“ könne denselben Straftatbestand darstellen, hieß es weiter.

ÜAK erstattete Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

Der ÜAK, der den Anerkennungsantrag abgelehnt hatte, erstattete 2020 zudem Anzeige gegen Yarkın bei der Staatsanwaltschaft. Im Ermittlungsverfahren wurde hinsichtlich des Vorwurfs der „Terrorpropaganda“ Verfolgungsverzicht beschlossen, für bestimmte Passagen im Rahmen von Artikel 301 TCK jedoch die Genehmigung des Justizministeriums beantragt. Das Ministerium erteilte am 15. April 2026 eine teilweise Ermittlungsgenehmigung; die Staatsanwaltschaft erhob am 17. August Anklage, die am 21. August zugelassen wurde.

„Aufgabe des ÜAK ist nicht die Bewertung von Dissertationen“

Yarkın, die derzeit als Gastwissenschaftlerin an der Universität Hamburg forscht, erklärte, Aufgabe des ÜAK sei es festzustellen, ob ein Diplom echt sei, nicht den Inhalt einer Dissertation zu prüfen. Der Rat habe seine Befugnisse überschritten, sagte Yarkın: „Die amerikanische Universität hat meine Dissertation für würdig befunden, mir den Doktortitel zu verleihen.“

Vor ihrem Fall seien Dissertationen, in denen Begriffe wie „Kolonie“, „Kolonialismus“, „Kurdistan“ oder „Guerilla“ vorkamen, nicht beanstandet worden, so Yarkın; erst ab 2020 hätten Arbeiten, die solche Begriffe in den Vordergrund stellten, ins Visier geraten. Sie erinnerte daran, dass nach ihr auch Mehmet Baki Deniz, der ein ähnliches Verfahren durchlaufen habe, angezeigt worden sei, und äußerte die Einschätzung, dass sich das Verfahren nicht auf wenige Einzelfälle beschränken werde.

Yarkıns 2017 verfasste Doktorarbeit über Rassismus gegenüber Kurden unter Arbeitern in Zeytinburnu war 2018 Gegenstand eines Anerkennungsantrags beim ÜAK gewesen.

Die Dissertation von Mehmet Baki Deniz, der derselben Universität und demselben Fachbereich entstammt, mit dem Titel „Wer regierte die Türkei zwischen 1980 und 2008?“ war 2021 mit der Begründung „scharfe Kritik“ abgelehnt worden; die daraufhin von Deniz erhobene Klage wurde vor dem Staatsrat (Danıştay) verhandelt.

Der ÜAK hatte 2021 auch Deniz bei der Staatsanwaltschaft angezeigt; in einem Gutachten der Universität Marmara hieß es, die Dissertation könne die Straftatbestände „Beleidigung des Staatspräsidenten“ und Herabwürdigung staatlicher Institutionen erfüllen.

Quelle: Kısa Dalga

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