Deutschland: Kurdisches Paar ohne seine drei Babys in die Türkei abgeschoben

RastinewsIn Deutschland soll ein kurdisches Paar ohne seine im Baby- und Kleinkindalter befindlichen Kinder in die Türkei abgeschoben worden sein.
Der Flüchtlingsrat Hessen teilte mit, dass die drei Kinder des Paares in der Obhut des Jugendamtes verblieben seien. Das jüngste Kind sei 5 Monate alt, die beiden anderen 1,5 und 3 Jahre alt.
Nach Angaben des Vereins hatte das Jugendamt den Eltern bereits im Februar vorläufig das Sorgerecht entzogen und für die Kinder einen amtlichen Vormund bestellt. Ende Juni wurden die Kinder dann zu ihrem Schutz aus der Familie genommen und anderweitig untergebracht.
Der Verein betonte, bei der Maßnahme des Jugendamtes handle es sich nicht um eine endgültige Entscheidung, sondern um eine vorläufige Schutzmaßnahme für die Kinder. Den Eltern seien verschiedene Unterstützungsprogramme sowie ein Umgangsrecht mit ihren Kindern eingeräumt worden.
„Kann zu dauerhafter Trennung führen“
Der Flüchtlingsrat Hessen warnte, dass der Verbleib der Kinder in Deutschland nach der Abschiebung der Eltern zu einer dauerhaften Trennung der Eltern von ihren Kindern führen und eine Familienzusammenführung faktisch unmöglich machen könne.
Im Zentrum der Kritik steht, dass dieses Ergebnis nicht durch eine abschließende Entscheidung des Jugendamtes oder des Familiengerichts, sondern unmittelbar durch eine behördliche Abschiebungsmaßnahme entstanden sei.
Scherenberg: „Ein handfester Skandal“
Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats Hessen, erklärte: „Die Entscheidung darüber, ob Kinder zu ihrem Schutz dauerhaft von ihren Eltern getrennt werden, darf ausschließlich bei den für das Kindeswohl zuständigen Stellen liegen und nicht bei den Abschiebebehörden. Dass hier durch eine Abschiebung vollendete Tatsachen geschaffen wurden, ist ein handfester Skandal.“
Scherenberg wies darauf hin, dass eine Rückführung der Kinder zur Familie nach der Abschiebung der Eltern nahezu unmöglich werde: „Sobald Mutter und Vater außer Landes gebracht wurden, ist eine Rückkehr der Kinder zur Familie faktisch nicht mehr möglich. Denn wie soll das Jugendamt beurteilen, ob sich das Verhalten der Eltern verbessert hat? Wenn die Eltern nicht mehr hier sind und begleitete Umgangskontakte nicht stattfinden können, lässt sich diese Einschätzung nicht treffen.“
„Wiedereinreiseverbot für die Eltern“
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die abgeschobenen Eltern mit einem Wiedereinreiseverbot nach Deutschland belegt würden und ihre Chancen auf eine Rückkehr damit äußerst gering seien. Die Kinder wiederum könnten ohne eine erneute Prüfung durch das Jugendamt nicht allein zu ihren Eltern geschickt werden.
Laut einem Bericht der DW erklärte Scherenberg, dass Familientrennungen im Zuge von Abschiebungen zwar gelegentlich vorkämen, dieser Fall jedoch eine Ausnahme darstelle:
„Bei Abschiebungen erleben wir häufiger, dass Familien auseinandergerissen werden. Einen Fall, in dem drei kleine Kinder in staatlicher Obhut in Deutschland zurückbleiben, während die Eltern abgeschoben werden, habe ich persönlich jedoch noch nie erlebt. Von solchen Fällen hörten wir bislang nur aus den USA. Dass so etwas auch in Deutschland geschehen kann, war kaum vorstellbar.“
