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Rahmengesetz mit zwölf Artikeln im Parlament

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Rahmengesetz mit zwölf Artikeln im Parlament

RastinewsIn Ankara wurde im Rahmen des neuen, unter dem Titel „Terrorfreie Türkei“ geführten Prozesses der erwartete gesetzgeberische Schritt vollzogen. Unter der Bedingung, dass Waffenniederlegung und Selbstauflösung vom Nationalen Sicherheitsrat (MGK) bestätigt werden, wurde dem Parlament der aus zwölf Artikeln bestehende Gesetzentwurf „Zur Stärkung der Nationalen Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ vorgelegt, der bei Terrorstraftaten eine Aussetzung von Strafverfolgung und Strafe zwischen fünf und zehn Jahren vorsieht.

Das von der Regierung als „Terrorfreie Türkei“ bezeichnete neue Lösungsverfahren umfasst das seit langem erwartete historische Rahmengesetz, das heute dem Parlament vorgelegt wird. Der aus zwölf Artikeln bestehende Gesetzentwurf soll am Freitag im Ausschuss und am Sonntag im Plenum beraten und verabschiedet werden. Voraussetzung für sein Inkrafttreten ist, dass der Nationale Sicherheitsrat (MGK) feststellt und bestätigt, dass sich sämtliche mit PKK/KCK verbundenen Strukturen aufgelöst haben und die Waffen vollständig niedergelegt wurden. Ist diese Bedingung erfüllt, werden Ermittlungen, Strafverfahren und rechtskräftige Verurteilungen wegen „Gründung oder Leitung der Organisation, Mitgliedschaft, wissentlicher und willentlicher Unterstützung, Propaganda, im Rahmen der Organisationstätigkeit begangener Straftaten sowie Straftaten im Zusammenhang mit der Terrorfinanzierung“ ausgesetzt. Für Straftaten mit einem Strafrahmen unter 15 Jahren ist demnach eine fünfjährige, für solche über 15 Jahren eine zehnjährige Aussetzung ohne Verjährungsfristen vorgesehen. Werden nach Ablauf dieser Fristen die erforderlichen Bedingungen erfüllt, soll die Strafe entfallen.

Von der Regelung ausgenommen bleiben jedoch der „im Rahmen der Organisationstätigkeit begangene vorsätzliche Totschlag“ sowie Fälle, in denen vor dem 1. Juni 2005 eine erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wurde oder eine solche Strafe droht. Damit ist ausgeschlossen, dass PKK-Anführer Abdullah Öcalan, der die Auflösungsentscheidung getroffen hatte, von dem Gesetz profitieren kann.

Im Rahmen der Regelung wird ein „Bewertungs- und Koordinationsrat“ für Feststellung und Bestätigung eingerichtet, dem unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten der Justizminister, der Außenminister, der Innenminister, der Verteidigungsminister, der Generalsekretär des Präsidialamts, der Leiter des Nationalen Nachrichtendienstes MİT (türkischer Geheimdienst) und der Generalsekretär des Nationalen Sicherheitsrats angehören. Die Koordination des Rates übernimmt das Generalsekretariat des Präsidialamts. Zudem wird im Parlament ein 17-köpfiger Überwachungsausschuss eingerichtet, über dessen Zusammensetzung der Parlamentspräsident entscheidet. Die per Gesetz errichtete Kommission unterliegt nicht der Geschäftsordnung des Parlaments.

Die Regelung umfasst auch die Frage des Rechtsverlusts: Die Aussetzungsentscheidungen werden vom Rat periodisch überprüft; erforderlichenfalls kann er beantragen, dass sämtliche aus Ermittlung, Strafverfahren oder Verurteilung entstandenen Rechtsverluste mit allen Folgen aufgehoben werden.

Der Inhalt des als Rahmengesetz bezeichneten und den im Parlament vertretenen Parteien vorgelegten Gesetzentwurfs „Zur Stärkung der Nationalen Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ im Überblick:

PKK Waffenniederlegung

Gesetzentwurf „Zur Stärkung der Nationalen Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“

Der Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Stärkung der Nationalen Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ besteht aus zwölf Artikeln. Er wurde ausgearbeitet, um die Feststellung, dass die Terrororganisation PKK/KCK und alle mit ihr verbundenen Strukturen ihre faktische Existenz beendet und sämtliche unter ihrer Kontrolle stehenden Waffen und Munition übergeben haben, sowie die Bestätigung dieser Feststellung zu regeln. Im Einzelnen:

Feststellungs- und Bestätigungsinstanz:

Vorgesehen ist, dass die Sicherheitsbehörden feststellen, dass die Organisation mit sämtlichen ihr unterstehenden Strukturen und Elementen ihre faktische Existenz beendet hat und entwaffnet ist, und dass diese Feststellung vom Nationalen Sicherheitsrat bestätigt wird.

Anwendungsbereich:

Er umfasst die Straftaten der Gründung oder Leitung der Terrororganisation PKK/KCK, der Mitgliedschaft in der Organisation, der wissentlichen und willentlichen Unterstützung sowie der Propaganda für die Organisation, ferner die im Rahmen ihrer Aktivitäten begangenen Straftaten sowie zugunsten der Organisation begangene Straftaten nach dem Gesetz Nr. 6415 über die Verhinderung der Terrorismusfinanzierung.

Ausgenommen:

Ausgenommen sind der im Rahmen der Organisationstätigkeit begangene vorsätzliche Totschlag sowie Ermittlungen und Strafverfahren wegen vor dem 01.06.2005 begangener Straftaten, die eine lebenslange oder erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Ermittlung und Strafverfolgung:

Die Bewertung der unter das Gesetz fallenden Personen erfolgt durch die jeweils bereits mit Ermittlungen oder Strafverfahren befassten Stellen. Anträge auf Inanspruchnahme des Gesetzes können jedoch bei der örtlich zuständigen Oberstaatsanwaltschaft oder bei den vom Rat beauftragten Institutionen gestellt werden.

Aussetzung von Ermittlungen und Strafverfahren:

  • Bei Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren: fünf Jahre,
  • bei Straftaten mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 15 Jahren sowie lebenslanger oder erschwerter lebenslanger Freiheitsstrafe: zehn Jahre Aussetzung von Ermittlungen und Strafverfahren

Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden.

Bei den von der Aussetzung erfassten Straftaten werden Untersuchungshaft und Maßnahmen der gerichtlichen Kontrolle aufgehoben, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Für Verfahren, die sich im Rechtsmittelverfahren befinden, wird das Urteil aufgehoben und die Aussetzung vom erstinstanzlichen Gericht beschlossen. Verstreicht die genannte Frist ohne eine neue Straftat, wird die Einstellung des Verfahrens beziehungsweise ein Nichtverfolgungsbeschluss gefasst.

Aussetzung von Strafen:

  • Bei einer Gesamtfreiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren: fünf Jahre,
  • bei einer Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als 15 Jahren sowie bei lebenslanger oder erschwerter lebenslanger Freiheitsstrafe: zehn Jahre Aussetzung durch Beschluss des Vollstreckungsrichters, gegen den Widerspruch möglich ist.

Verstreicht die Aussetzungsfrist ohne eine neue Straftat, gilt die verhängte Strafe als vollstreckt.

Verjährung:

Während der Aussetzungsfristen ruhen die Verjährungsfristen für Klage und Strafe.

Rechtsverluste:

Die Aussetzungsentscheidungen werden vom Rat periodisch überprüft. Erforderlichenfalls kann der Rat bei dem zuständigen Friedensstrafrichter, Gericht oder Vollstreckungsrichter beantragen, sämtliche aus Ermittlung, Strafverfahren oder Verurteilung entstandenen Rechtsverluste mit allen Folgen aufzuheben.

Voraussetzung ist, dass seit dem Datum der Entscheidung bei einer fünfjährigen Aussetzung zwei Jahre und bei einer zehnjährigen Aussetzung drei Jahre vergangen sind.

Erdoğan, Sırrı Süreyya Önder

Überwachung, Koordination und Umsetzung:

Der unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten aus Justizminister, Außenminister, Innenminister, Verteidigungsminister, dem Generalsekretär des Präsidialamts, dem Leiter des MİT und dem Generalsekretär des Nationalen Sicherheitsrats bestehende Rat überwacht und bewertet die Umsetzung des Gesetzes.

Die Koordination des Rates soll durch das Generalsekretariat des Präsidialamts erfolgen.

Zur Überwachung der unter das Gesetz fallenden Aktivitäten wird ein 17-köpfiger Überwachungsausschuss des Parlaments eingerichtet.

Übergabe und Entwaffnung:

Die Verwaltungsvorschrift zur Erfassung soll vom Verteidigungsministerium und vom Innenministerium gemeinsam und unter Einholung der Stellungnahme der Sicherheitsbehörden ausgearbeitet werden.

Antragsfrist:

Der schriftliche Antrag auf Inanspruchnahme des Gesetzes muss innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung des Beschlusses des Nationalen Sicherheitsrats im Amtsblatt gestellt werden.

Quelle: T24

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