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Statisten-Bericht: Strafanzeige gegen Journalisten wegen "Desinformation"

Rastî - Gürsel Tekin, der als Zwangsverwalter (Kayyum) an die Spitze der CHP-Provinzorganisation Istanbul gesetzt wurde, hat gegen den Bericht Klage eingereicht, der aufgedeckt hatte, dass für die Beitrittszeremonie der Partei gegen Bezahlung Statisten engagiert worden waren

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Statisten-Bericht: Strafanzeige gegen Journalisten wegen "Desinformation"

RastinewsGürsel Tekin, der per Gerichtsbeschluss als Zwangsverwalter (Kayyum) an die Spitze der Provinzorganisation Istanbul der Cumhuriyet Halk Partisi (CHP) gesetzt wurde, hat rechtliche Schritte gegen den Bericht der BirGün-Reporterin Ebru Çelik eingeleitet, der aufdeckte, dass für die Beitrittszeremonie der Partei gegen Bezahlung Statisten engagiert worden waren. Tekin erstattete bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Medienmitarbeiter, allen voran Çelik.

Der BirGün-Bericht hatte mit Belegen gezeigt, dass zu der Mitgliederversammlung, an der der per Gerichtsbeschluss an die Parteispitze gesetzte Kemal Kılıçdaroğlu teilnahm, Hunderte Statisten von Casting-Agenturen gegen ein Tagesentgelt von 950 Lira herangeschafft worden waren. Nachdem der Sachverhalt öffentlich geworden war, wandte sich die Zwangsverwaltung über das Justizportal UYAP an die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft.

Wer steht im Visier?

Aus den UYAP-Unterlagen geht hervor, dass die BirGün-Reporterin Ebru Çelik sowie die Koordinatoren des Web-Angebots, Uğur Koç und Berkant Gültekin, in der Anzeige als „Verdächtige“ geführt werden. Zudem wurde eine Untersuchung gegen einen Reporter von Sözcü TV sowie gegen den Firmenvertreter Nedim Bayhan beantragt.

Vorwurf der verweigerten Gegendarstellung und angeführte Strafgesetz-Artikel

In der von der Zwangsverwaltung verfassten Strafanzeige wird behauptet, die betreffenden Berichte seien „unwahr, verlogen und verleumderisch“. Die CHP habe bei keiner ihrer Veranstaltungen mit Casting-Agenturen zusammengearbeitet, heißt es weiter; zudem sei vor Veröffentlichung des Berichts keine Stellungnahme der Parteivertreter eingeholt und kein Recht auf Gegendarstellung gewährt worden.

Die Anzeige stützt sich auf Artikel des türkischen Strafgesetzbuchs (TCK), die wegen ihrer einschränkenden Wirkung auf Presse- und Meinungsfreiheit in der Kritik stehen. Gegen die Journalisten wurde die Einleitung von Ermittlungen wegen „Beleidigung“ (Artikel 125), wegen „öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen“ (Artikel 217/A, im Volksmund als „Desinformationsgesetz“ bekannt) sowie wegen „Verleumdung“ (Artikel 267) beantragt.

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