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Berufung gegen Untersuchungshaft von Deniz Göktaş in drei Sätzen abgelehnt

Die Stand-up-Comedian Deniz Göktaş sitzt seit dem 3. Juli wegen ihres am 24. Juni auf YouTube veröffentlichten Programms 'Ölü Deniz' im Gefängnis „Kuyu Tipi“ in Karatepe, Çorlu (Provinz Tekirdağ), in Untersuchungshaft

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Berufung gegen Untersuchungshaft von Deniz Göktaş in drei Sätzen abgelehnt

RastinewsDie Berufung gegen die Untersuchungshaft der Stand-up-Comedian Deniz Göktaş ist abgelehnt worden. Göktaş sitzt seit dem 3. Juli wegen ihres am 24. Juni auf YouTube veröffentlichten Programms 'Ölü Deniz' im Gefängnis „Kuyu Tipi“ in Karatepe, Çorlu (Provinz Tekirdağ), in Untersuchungshaft.

Wie Gökay Başcan für BirGün berichtet, begründete das 5. Strafgericht erster Instanz Istanbul seine aus drei Sätzen bestehende Ablehnung damit, dass der Haftbeschluss „verfahrens- und rechtskonform“ sei und „kein Grund für eine Änderung“ erkennbar sei. Als Begründung führte das Gericht „die Art und Beschaffenheit der Straftat“ sowie „die vorliegende Beweislage“ an.

Trotz Kenntnis der Ermittlungen zurückgekehrt, dann festgenommen

Göktaş war, obwohl ihr die gegen sie eingeleiteten Ermittlungen bekannt waren, freiwillig aus dem Auslandsurlaub zurückgekehrt und am 2. Juli am Flughafen Istanbul in Gewahrsam genommen worden. Der Comedian wurde am 3. Juli wegen ihres auf YouTube mehr als 13 Millionen Mal aufgerufenen politisch-satirischen Programms unter dem Vorwurf der „Beleidigung des Staatspräsidenten“ und der „öffentlichen Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindschaft“ inhaftiert.

Die Anwälte von Göktaş erklärten in ihrer Berufungsschrift, der Beschluss nenne keinen konkreten, gesetzeskonformen „Haftgrund“, und das Gericht habe implizit selbst eingeräumt, dass keine Fluchtgefahr bestehe.

Verweis auf Präzedenzfälle des Kassationshofs

Die als Haftgrund angeführte Formulierung „die in der Gesellschaft ausgelöste negative Reaktion und Empörung über die Tat“ finde in der Strafprozessordnung keine Entsprechung, so die Anwälte; der Beschluss sei unter dem Einfluss künstlicher Lynchkampagnen in sozialen Medien zustande gekommen.

In der Berufungsschrift wurde zudem dargelegt, dass die Ermittlungen ursprünglich wegen „Herabwürdigung religiöser Werte“ eingeleitet, der Tatvorwurf jedoch „allein zum Zweck der Haftanordnung“ in „Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindschaft“ umgedeutet worden sei.

Der ständigen Rechtsprechung des Kassationshofs zufolge begründe der Begriff „Diktator“ für sich genommen nicht den Tatbestand der „Beleidigung des Staatspräsidenten“, hieß es weiter; die übrigen Äußerungen bewegten sich im Rahmen von schwarzem Humor und Meinungsfreiheit.

Die Anwälte führten aus, dass von dem seit drei Jahren 198 Mal aufgeführten Programm keine konkrete und unmittelbare Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgehe.

Sie kritisierten zudem, dass Göktaş mit auf dem Rücken gefesselten Handschellen der Öffentlichkeit vorgeführt und ihr, ohne Bezug zu den Ermittlungen, Haar- und Nagelproben entnommen worden seien, und forderten die Aufhebung des Haftbeschlusses sowie die Freilassung der Künstlerin.

Antrag abgelehnt

Der Antrag der Anwälte wurde mit einem aus drei Sätzen bestehenden Beschluss abgelehnt. Das 5. Strafgericht erster Instanz Istanbul erklärte darin, „da der Beschluss verfahrens- und rechtskonform ist, kein Grund für eine Änderung des Beschlusses erkennbar ist und die vorliegende Beweislage zu berücksichtigen ist, wird die als unbegründet erachtete Berufung abgelehnt“.

Äußerungen Şenocaks gegenüber Göktaş als 'Kritik' eingestuft

Erst kürzlich hatte die Justiz Äußerungen des Theologen İhsan Şenocak gegenüber Deniz Göktaş als 'Kritik und grobe Ausdrucksweise' eingestuft und mit der Begründung, sie seien 'nicht einschüchternd', eine Einstellung des Verfahrens wegen 'Bedrohung' verfügt.

İhsan Şenocak, Gründer des İlmi ve Fikri Araştırmalar Merkezi (İHAM, Zentrum für wissenschaftliche und geistige Forschung), der in der Vergangenheit vor allem mit Äußerungen zu Frauenrechten, Säkularismus und Lebensstil wiederholt im Zentrum der Kritik stand, hatte Göktaş in Beiträgen auf seinen Social-Media-Konten beschimpft.

Şenocak verwendete dabei Ausdrücke wie „Schimpfwort-Schwein“ und „Schimpfwort-Fanatiker“ und erklärte, er sei bereit, „unter Einsatz seines Lebens“ gegen Göktaş aufzutreten.

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